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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen

§ 1 Geschäftsgegenstand ist eine Anzeige, bzw. eine Präsentation, wie Bild und/oder Texterstellung, in verschiedenen Print-Veröffentlichungen, oder eine Internet-Präsentation auf der Internetseite des Auftragnehmers.

 

§ 2 Haftungsausschluss: Da kleinere Abweichungen von eingereichten Vorlagen nie völlig auszuschließen sind, haftet der Auftragnehmer nicht für kleinere Farbabweichungen, Druckfehler oder ähnliche Mängel.

 

§ 3 Erscheinungsdatum: Das genaue Realisierungsdatum des Projektes liegt stets im Ermessen des Auftragnehmers; vertraglich zugesagte Druck- und Erscheinungsdaten werden jedoch eingehalten. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fälle, die nicht direkt auf eigenes Verschulden zurückzuführen

sind, wie z.B Einfluss durch höhere Gewalt.

 

§ 4 Liefertermin der Druckunterlagen: Druckdaten müssen spätestens innerhalb von 10 Werktagen ab Datum des Vertragsabschlusses, dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ansonsten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anzeige nach eigenem Ermessen zu gestalten, bei Berechnung des vereinbarten Preises, zzgl. der erforderlichen Gestaltungsgebühr.

 

§ 5 Korrekturabzug: Der Auftraggeber erhält nur dann einen Korrekturabzug, wenn keine fertig gestaltete und gesetzte Datei vom Auftraggeber oder dessen Agentur zur Verfügung gestellt wurde.

5.2. Der Auftragnehmer wird den Korrekturabzug unverzüglich nach dem Erhalt der dazu benötigten Unterlagen erstellen und dem Auftraggeber übermitteln, bzw. aushändigen.

5.3. Unter „Korrekturabzug“ ist ein Tintenstrahl-Ausdruck oder eine pdf- bzw. jpg-Datei (versendet per E-Mail bzw. Upload auf Server) der in Auftrag gegebenen Dienstleistung zu verstehen.

5.4. Korrekturabzüge sind gründlich auf Satz-, Rechtschreib- und sonstige Fehler zu überprüfen und — versehen mit eventuellen Berichtigungsvermerken — dem Auftragnehmer spätestens innerhalb 5 Werktagen zurückzusenden / geben.

5.5. Geht diese Korrektur nicht binnen 5 Arbeitstagen beim Auftragnehmer ein, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck freigegeben.

5.6. Die Anlieferung der Druckdaten ist nur in folgenden Dateiformaten möglich: *.pdf, *.tif, *.jpg, *.cdr (Version X5 oder älter; jüngere Versionen müssen zurückkonvertiert werden) oder direkt kompatibler Formate, mindestens 300 dpi Auflösung und im CMYK-Farbraum.


Sämtliche Preise sind so kalkuliert, dass die eingesandten Druckdaten im bereits fix -und fertigen Zustand angeliefert werden (richtiges Dateiformat, sowie korrekte Anzeigenmaße etc., ohne jegliche, erforderliche Veränderungen seitens des Auftragnehmers).

5.7. Bei einer kompletten Gestaltung des Vertragsgegenstandes durch den Auftragnehmer berechnet sich diese Gestaltungsgebühr nach dem erforderlichen Aufwand insgesamt (z.B. Fotoshooting, Interview, Werbetext-Erstellung, Video-Aufnahme und Schnitt, Satz, Bildbearbeitung, Layout, Logoentwicklung bzw. -vektorisierung etc.).

§ 6 Nebenkosten: zusätzlich zu dem vereinbarten Preis für die Anzeige können nach gesondertem Bedarf auch nachträglich Bearbeitungskosten hinzukommen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig vorhersehbar waren (siehe hierzu auch § 11). Dies gilt im Besonderen, wenn aufwändige Beratungen, Interviews und/oder Fotoshootings geleistet wurden, es aber gar nicht zu dem erwarteten Auftrag kam oder ein solcher storniert wurde. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gesonderte Rechnungen über die Leistungen zu stellen.

 

§ 7 Urheberrecht: Alle Urheberrechte in Bezug auf Wort und Bild, insbesondere auf die Gestaltung der Anzeigen bzw. der Video-Clips sind dem Auftragnehmer vorbehalten. Dies bezieht sich natürlich nur auf die vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen, sowie ggf. die von ihm gemachten Fotos und/oder der Pressetext und/oder die gedrehten Videos. Diese sind und bleiben deren geistiges Eigentum und dürfen ohne eine ausdrücklich und schriftlich erteilte Genehmigung des Auftragnehmers keinesfalls anderweitig eingesetzt werden! Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

7.2. Ausnahme dieser Regelung: Wenn ausdrücklich ein sogenannter „Exklusivbericht-Vertrag” geschlossen wird, verzichtet der Auftragnehmer freiwillig auf sein in Abs.1 erklärtes Urheberrecht.

7.3. Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass die zur Veröffentlichung bestimmten Angaben (Text, Zahlen, Maße), Skizzen, Pläne, Bilder etc. zutreffend sind und durch die Veröffentlichung Rechte Dritter nicht verletzt werden. Es ist daher allein Sache des Auftraggebers, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen. Beilagen-Aufträge werden separat vereinbart.

 

§ 8 Fälligkeit: Die Kosten des Anzeigenpreises und der angefallenen Nebenkosten inkl. der MwSt. sind nach Erhalt des Korrekturabzuges in voller Höhe fällig. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der ausdrücklichen Schriftform auf dem Auftragsformular (Siehe auch § 4.).

 

§ 9 Rechnungsstellung:  Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 8 Tagen, gerechnet vom Datum der Rechnung an zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Kontokorrentkredit-Zinsen berechnet.

9.2. Bei Stornierung des Anzeigenauftrags bis 90 Tage vor dem in den Mediadaten genannten Erscheinungstermin, entstehen dem Auftraggeber keine Stornierungsgebühr. Bei Stornierung im Zeitraum von 90 bis 60 Tagen vor Erscheinungstermin wird eine Ausfallgebühr von 50 % der vereinbarten Auftragssumme erhoben. Bei späteren Absagen und Nichtlieferung der Anzeigendaten wird der gesamte Auftragswert berechnet. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform.

 

§ 10 Verteiler Printbereich: Für eine Verteilung der Exemplare in vollem Umfang innerhalb eines bestimmten Zeitraums und dies zu einem bestimmten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer nicht garantieren und keine Haftung übernehmen. Deshalb sind Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers aus Gründen von mangelhafter Verteilung ausgeschlossen.

 

§ 11 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit stets der Schriftform.


§ 12 Salvatorische Klausel: Eine etwaige Unwirksamkeit einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

§ 13 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

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